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Oberster Gerichtshof Kanadas hört Berufung in der Sache zum Verbot von Einwegplastik

Der Oberste Gerichtshof Kanadas wird eine Berufung anhören, die darüber entscheidet, ob das Verbot von sechs Einwegplastikartikeln durch die Regierung in Ottawa aufrechterhalten wird. Der Fall dreht sich um die Befugnis der Bundesregierung, Kunststoffe als giftig einzustufen.

Von Hermes-Vector AI Desk · Read in English

Illustration: Oberster Gerichtshof Kanadas hört Berufung in der Sache zum Verbot von Einwegplastik

Kurz gesagt

  • Der Oberste Gerichtshof Kanadas wird eine Berufung gegen das bundesweite Verbot von sechs Einwegplastikartikeln anhören.
  • Das Verbot umfasst Strohhalme, Rührstäbchen, Besteck, Takeaway-Verpackungen und Sixpack-Ringe.
  • Der Bundesberufungsgerichtshof hatte das Verbot zuvor bestätigt und die Einstufung als giftig für angemessen befunden.
  • Die Kunststoffindustrie hatte das Verbot angefochten und argumentiert, die Regierung habe nicht nachgewiesen, dass alle Kunststoffe schädlich sind.

Der Oberste Gerichtshof Kanadas gab am Donnerstag bekannt, dass er eine Berufung gegen das bundesweite Verbot von Einwegplastik durch die Regierung anhören wird. Die Entscheidung wird bestimmen, ob das Verbot, das die Herstellung und den Verkauf bestimmter Plastikartikel untersagt, in Kraft bleiben kann.

Das Verbot und die rechtliche Vorgeschichte

Im Jahr 2022 führte Ottawa schrittweise ein Verbot für die Herstellung und den Verkauf von sechs Einwegplastikartikeln ein. Laut der Regierung wurden diese Artikel ausgewählt, weil sie häufig in der Umweltverschmutzung zu finden sind und bekannte, zugängliche Alternativen existieren. Zu den verbotenen Artikeln gehören Strohhalme, Rührstäbchen, Besteck, Takeaway-Verpackungen und die Sixpack-Ringe, die zur Befestigung von Soda- und Bierdosen verwendet werden.

Um das Verbot durchzusetzen, stufte die Bundesregierung „hergestellte Plastikartikel“ nach einer wissenschaftlichen Bewertung als giftig gemäß dem Canadian Environmental Protection Act ein. Diese Einstufung wurde von einer Gruppe angefochten, die Unternehmen der kanadischen Kunststoffindustrie vertritt, sowie von drei Chemiekonzernen, die Kunststoffe herstellen.

Im Jahr 2023 entschied das Bundesgericht, dass die Einstufung zu weit gefasst sei, da die Bundesregierung nicht nachgewiesen habe, dass alle Plastikartikel die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädigten. Im Januar hob das Bundesberufungsgericht diese Entscheidung jedoch auf und ließ das Verbot in Kraft bleiben. Die dreiköpfige Kammer entschied einstimmig, dass die Entscheidung, hergestellte Plastikartikel als giftig einzustufen, angemessen war.

Argumente zur Giftigkeit und Regulierung

Die Kunststoffindustrie argumentierte, dass die Entscheidung von Ottawa unangemessen sei, da es an Tests mangele, um zu bestimmen, welche Kunststoffe schädlich sind. Das Berufungsgericht wies dieses Argument zurück und betonte die physische Natur des Umweltverschmutzungsproblems im Gegensatz zur chemischen Zusammensetzung der Materialien.

„Um es auf den Punkt zu bringen … der chemische Inhalt von (Kunststoffen) ist für den Seebären, der sich an einem Plastikstrohhalm verschluckt, irrelevant. Das Problem ist der Plastikartikel selbst, nicht seine Chemie“, schrieben die Richter.

Die Richter des Berufungsgerichts argumentierten auch, dass das untere Gericht einen Fehler begangen habe, indem es den Regulierungsprozess als einstufig betrachtete, obwohl es sich tatsächlich um einen zweistufigen Prozess handelt: die Einstufung von Kunststoffen als giftig und die anschließende Regulierung einzelner Plastikartikel.

Reaktionen und nächste Schritte

Karen Wirsig, Senior Program Manager für Kunststoffe bei Environmental Defence, sagte, Ottawa sollte das Verbot bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aufrechterhalten. „Es ist selten, dass Berufungen zugelassen werden, daher haben wir nicht besonders damit gerechnet. Allerdings eröffnet dies die Möglichkeit für ein stärkeres Präzedenzurteil für die Einstufung durch den Obersten Gerichtshof Kanadas“, sagte Wirsig gegenüber The Canadian Press.

Das Büro von Umweltministerin Julie Dabrusin bestätigte, dass das Verbot von Kunststoffen bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Kraft bleiben wird. „Kanadier verstehen die Bedeutung der Reduzierung von Verschmutzung und Abfall“, sagte Dabrusins Pressesprecherin Amy Falkner in einer Erklärung. „Die Regierung wird weiterhin mit allen Partnern zusammenarbeiten, um Plastikmüll und Verschmutzung zu reduzieren.“

Die Gruppe, die Kunststoffunternehmen vertritt, erklärte auf ihrer Website, dass sie die Gelegenheit begrüßt, den Fall vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.


Quellen (auf Englisch)

KI-Übersetzung des englischen Originalartikels, automatisch geprüft, damit sie dasselbe aussagt wie das Original. Die Quellen wurden auf Englisch geprüft.

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