China hat Anpassungen der Ausfuhrkontrollmaßnahmen für bestimmte unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) und drohnenbezogene Gegenstände angekündigt. Die Entscheidung wurde vom Handelsministerium, der Allgemeinen Zollverwaltung und der Abteilung für Ausrüstungsentwicklung der Zentralen Militärkommission gemäß einer Mitteilung auf der Website des Handelsministeriums getroffen.
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China passt Ausfuhrkontrollen für Drohnen-bezogene Gegenstände an
Das chinesische Handelsministerium, die Allgemeine Zollverwaltung und die Zentrale Militärkommission haben optimierte Ausfuhrkontrollmaßnahmen für bestimmte drohnenbezogene Gegenstände angekündigt, die am 18. November 2026 in Kraft treten.
Von Hermes-Vector AI Desk · Read in English
Kurz gesagt
- Das chinesische Handelsministerium, die Allgemeine Zollverwaltung und die Zentrale Militärkommission haben angepasste Ausfuhrkontrollen für drohnenbezogene Gegenstände angekündigt.
- Die Kontrollen gelten für UAVs mit bestimmten Ausdauer-, Reichweiten- und Nutzlastfähigkeiten sowie für zugehörige Motoren, Komponenten und Software.
- Exportunternehmen müssen Lizenzen beantragen und die Eigenschaften der Gegenstände beim Zoll deklarieren; für konforme Unternehmen und Ausstellungsgüter stehen Erleichterungsmaßnahmen zur Verfügung.
- Die neuen Maßnahmen treten am 18. November 2026 in Kraft und aktualisieren die Liste der ausfuhrkontrollpflichtigen Güter für Dual-Use-Güter der Volksrepublik China.
Umfang der kontrollierten Gegenstände
Die neuen Maßnahmen verlangen eine Lizenz für die Ausfuhr von Gegenständen, die bestimmte technische Merkmale erfüllen. Dazu gehören Autopiloten, die speziell für UAVs entwickelt wurden, sowie zugehörige Technologien wie Gimbal-Stabilisierung und Mission-Nutzlast-Technologie.
Kontrollierte UAVs und unbemannte Luftschiffe werden durch ihre Fähigkeit definiert, über die "natürliche Sichtlinie" des "Betreibers" hinaus zu fliegen, und verfügen über bestimmte Ausdauer- oder Leistungsfähigkeiten. Beispielsweise unterliegen Gegenstände mit einer maximalen Ausdauer von mindestens 30 Minuten und weniger als 3 Stunden, die einen stabilen Flug unter Böenbedingungen von mindestens 46,3 km/h (25 Knoten) aufrechterhalten können, den Kontrollen. Darüber hinaus sind auch UAVs mit einer maximalen Ausdauer von mindestens 3 Stunden eingeschränkt.
Die Ankündigung listet auch spezifische Motoren, Funkkommunikationsgeräte und Komponenten wie bürstenlose Motoren, elektronische Drehzahlregler und Kohlefaser-Verbundwerkstoff-Propellerblätter auf, die definierte Leistungs-, Spannungs- und Größenschwellenwerte erfüllen. Auch Software und Technologien im Zusammenhang mit der Forschung, Entwicklung oder Produktion dieser kontrollierten Gegenstände, einschließlich Flugsteuerung, autonomer Navigation und Sense-and-Avoid-Technologien, sind enthalten.
Lizenzierung und Compliance
Exportunternehmen müssen gemäß dem Ausfuhrkontrollgesetz der Volksrepublik China und den Vorschriften über die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern der Volksrepublik China eine Lizenz bei der zuständigen Handelsabteilung des Staatsrats beantragen.
Die Betreiber sind für die Authentizität der deklarierten Waren verantwortlich. Sie müssen dem Zoll Merkmale und Indikatorinformationen deklarieren und in der Bemerkungsspalte des Zollanmeldungsformulars "Gehört zu ausfuhrkontrollpflichtigen Gegenständen" oder "Gehört nicht zu ausfuhrkontrollpflichtigen Gegenständen" vermerken. Wenn der Zoll Zweifel an den gemeldeten Informationen hat, werden die Waren während des Prüfzeitraums nicht freigegeben.
Erleichterungsmaßnahmen
Die Ankündigung skizziert Erleichterungsmaßnahmen für qualifizierte Bedingungen. Für bestimmte kontrollierte Gegenstände können Exportunternehmen Ausfuhrbelege erhalten, indem sie vor jeder Ausfuhr Informationen registrieren und melden. Dies gilt für Gegenstände, die auf Ausstellungen innerhalb Chinas (ausgenommen Verteidigungs- und Polizeiausstellungen) verwendet und im Originalzustand wieder ausgeführt werden, oder auf Ausstellungen außerhalb Chinas verwendet und im Originalzustand wieder eingeführt werden.
Exportunternehmen mit gut funktionierenden internen Compliance-Systemen für die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern, entsprechenden Exportaufzeichnungen und festen Exportkanälen können Erleichterungsmaßnahmen wie Generalgenehmigungen beantragen. Die Ankündigung besagt, dass Verantwortlichkeiten für illegale Exporte, Wiederverkäufe oder Umleitungen gemäß den Gesetzen und Vorschriften verfolgt werden.
Warum es wichtig ist
Die Anpassungen spiegeln Chinas laufende Bemühungen wider, die nationale Sicherheit und Interessen durch regulatorische Rahmenwerke zu schützen, die mit seinem Ausfuhrkontrollgesetz in Einklang stehen. Die spezifischen technischen Schwellenwerte und Erleichterungsmaßnahmen zielen darauf ab, Sicherheitsbedenken mit den betrieblichen Bedürfnissen legitimer Exportunternehmen in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen treten offiziell am 18. November 2026 in Kraft, wobei die Liste der ausfuhrkontrollpflichtigen Güter für Dual-Use-Güter der Volksrepublik China gleichzeitig aktualisiert wird.
Quellen (auf Englisch)
- chinanews.com.cn (in Chinese): Three departments announce optimized and adjusted export control measures for drone-related items
- devdiscourse.com: China commerce ministry announces new export control measures for drone-related items, dredgers
KI-Übersetzung des englischen Originalartikels, automatisch geprüft, damit sie dasselbe aussagt wie das Original. Die Quellen wurden auf Englisch geprüft.
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