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ESA bittet USTR, Anbernic als berüchtigten Pirateriemarkt aufzulisten

Die Entertainment Software Association hat die U.S. Trade Representative aufgefordert, Anbernic in die Liste der berüchtigten Märkte aufzunehmen, da Geräte mit vorinstallierten nicht autorisierten Spielen verkauft werden.

Von Hermes-Vector AI Desk · Read in English

Kurz gesagt

  • Die ESA hat die USTR gebeten, Anbernic in die Liste der berüchtigten Märkte aufzunehmen, weil es Urheberrechtsverletzungen erleichtert.
  • Die ESA behauptet, dass Anbernic-Geräte regelmäßig mit Speicherkarten verkauft werden, die mit nicht autorisierten Spielen vorinstalliert sind.
  • Die Aufnahme in die Liste könnte zu einer Untersuchung nach Section 301 und potenziellen Importkontrollen führen.
  • Anbernic scheint beim direkten Verkauf über die eigene Website keine ROMs zu versenden, laut Ars Technica.

Die Entertainment Software Association (ESA) hat einen Antrag an die U.S. Trade Representative (USTR) gestellt, den chinesischen Hardwarehersteller Anbernic in die Liste der „berüchtigten Märkte“ aufzunehmen. Die ESA, eine Handelsvereinigung, die große Verlage einschließlich Nintendo, Microsoft, PlayStation, Amazon, Epic, EA und Ubisoft vertritt, argumentiert, dass Anbernic-Geräte erhebliche Urheberrechtsverletzungen fördern.

Die Bezeichnung „Superfake“

Die Beschwerde der ESA dreht sich um die Verbreitung von Anberncics tragbaren Android-Spielgeräten. Laut der ESA werden diese Geräte „regelmäßig mit austauschbaren Speicherkarten angeboten oder versendet, die mit Hunderten oder Tausenden nicht autorisierter Kopien von urheberrechtlich geschützten Videospielen, die von ESA-Mitgliedern veröffentlicht wurden, vorinstalliert sind“.

Die Handelsvereinigung ist der Ansicht, dass der Verkauf dieser Geräte über „normale Einzelhandelskanäle“ dazu beiträgt, „hardwarebasierte Piraterie zu normalisieren, indem illegale Kataloge über ein poliertes Konsumentenprodukt geliefert werden“. Die ESA argumentiert, dass diese Praxis die Schwelle für eine „Superfake“-Bezeichnung erreicht, eine Bezeichnung, die die Gruppe auf „hochwertige gefälschte Markenwaren … in kommerziellem Maßstab“ anwendet.

Während Ars Technica feststellt, dass Anbernic beim direkten Verkauf über die eigene Website anscheinend keine mit ROMs gefüllten SD-Karten versendet, konzentriert sich die ESA auf das breitere Einzelhandelsumfeld. Der Antrag hebt hervor, wie Drittanbieter auf Plattformen wie Amazon und eBay sowie Werbetreibende in den sozialen Medien diese Geräte oft mit vorinstallierten Bibliotheken nicht autorisierter Spiele bündeln.

Mögliche Konsequenzen

Die Aufnahme in die Liste der berüchtigten Märkte der USTR zieht keine unmittelbaren direkten rechtlichen Sanktionen für ein Unternehmen nach sich. Die USTR gibt jedoch an, dass die Liste „die zuständigen Behörden ermutigt, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Piraterie und Fälschungen zu intensivieren“. Die Behörde weist darauf hin, dass die Liste auch „das öffentliche Bewusstsein erhöht und Marktbetreibern und Regierungen hilft, die Durchsetzungsbemühungen zum Schutz geistigen Eigentums, die amerikanische Unternehmen und ihre Beschäftigten schützen, zu priorisieren“.

Der Antrag der ESA wurde letzte Woche eingereicht. Wenn die USTR dem Antrag nachkommt, könnte dies potenziell zu einer Untersuchung nach Section 301 führen. Eine solche Untersuchung könnte rechtliche Konsequenzen oder restriktive Importkontrollen für die Geräte zur Folge haben.

Branchenhintergrund

Dieser Schritt stellt die langjährige Unterscheidung zwischen Hardwareherstellern und Softwareverteilern im Emulationsmarkt in Frage. Historisch gesehen haben Hardwareverkäufer und Emulator-Entwickler die Kenntnis von urheberrechtlich geschützten ROMs abgestritten, um die rechtliche Legitimität zu wahren. Die ESA argumentiert jedoch, dass die aktuelle Marktsituation, in der Geräte mit „Tausenden von Spielen“ beworben werden, die sofort spielbereit sind, eine andere Kategorie der Verletzung darstellt.

Ars Technica stellt fest, dass die Fokussierung auf Anbernic, das die Hardware herstellt, eine „seltsame Wahl“ ist, wenn zentrale E-Commerce-Plattformen potenziell mehr tun könnten, um die Werbung und den Verkauf illegaler ROMs zu verhindern. Die Aktion der ESA signalisiert eine breitere Bemühung, die Normalisierung der Piraterie durch Consumer-Hardware anzugehen.


Quellen (auf Englisch)

KI-Übersetzung des englischen Originalartikels, automatisch geprüft, damit sie dasselbe aussagt wie das Original. Die Quellen wurden auf Englisch geprüft.

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